Im Bewusstsein, dass siebenbürgisch-sächsische Kulturtradition nur dann lebendig bleiben und in kommende Zeiten getragen werden kann, wenn auch junge Menschen daran interessiert werden, hat die Stiftung aus ihren Mitteln nach dem Tod von Ernst Habermann den Förderpreis geschaffen, der seinen Namen trägt und seit 1989 verliehen wird.
Die Auswahl der Preisträger wird alle zwei Jahre von einem unabhängigen Preisgericht bestimmt.
Es schaltet in der Regel unabhängige Gutachter zur Vorbereitung seiner Entscheidungen ein.