Siebenbürgisch-Sächsische Stiftung
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Was wir wollen

„Mer wellen bleiwen, wat mer sen“

Hans-Christian Habermann

„Wir wollen bleiben, was wir sind“ – dieses Bekenntnis zieht sich wie ein roter Faden von der Gründung der Siebenbürgisch-Sächsischen Stiftung im August 1979 bis heute, 25 Jahre danach, durch alle unsere Aktivitäten, Projekte und Planungen.

Mit der revolutionären Veränderung im Dezember 1989 in Rumänien und der nachfolgenden massenhaften Auswanderung von Siebenbürger Sachsen nach Deutschland haben sich zum Teil neue Schwerpunkte für die Tätigkeit der Stiftung ergeben. Standen zunächst humanitäre Hilfen im Vordergrund der Stiftungsarbeit, so ist der individuelle Transfer von Fördermitteln durch den Rückgang des Empfängerkreises drastisch gesunken. Zwar spielt der sozial-karitative Aspekt weiterhin eine wichtige Rolle, nun aber vorwiegend im Zusammenhang mit den Bewohnern von Altenheimen und der Hilfe für Alleingebliebene.

Durch den Bevölkerungsrückgang unserer kleinen Volksgruppe in Siebenbürgen stellt sich das Problem des Kulturgüterschutzes in einer neuen, ja existentiellen Dimension. Der Dokumentation und Rettung des nun häufig aufgelassenen oder von der Verwaisung bedrohten siebenbürgisch-sächsischen Kulturgutes in Rumänien musste Priorität eingeräumt werden. Unschätzbare Werte wären sonst in Gefahr geraten, unwiederbringlich verloren zu gehen. Unsere Stiftung ist von Anfang an konsequent und engagiert den Weg gegangen, den Schutz von besonderen Zeugnissen siebenbürgisch-sächsischer Kultur zu sichern. Im Hinblick auf die gemeinschafts- und identitätsstiftende Funktion unserer Kultur war es das Bestreben unserer Stiftungsrepräsentanten, ab 1990 grenzüberschreitend tätig zu werden. Die verfügbaren finanziellen Mittel der Stiftung erlauben es zwar nicht, jede Kirche und jede Kirchenburg zu sanieren und zu restaurieren. Wichtig war jedoch, besonders charakteristische Zeichen unserer ethnischen Identität und Kulturtradition vor dem Verfall zu bewahren. Von den etwa 14000 historischen Bauten siebenbürgisch-sächsischer Provenienz stellen 140 Kirchenburgen einen in der Welt einmaligen Komplex von Denkmälern dar.

1972 beschloss die UNESCO, die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur in Paris, das internationale Übereinkommen zum Schutz des Kulturerbes der Welt. Wenn man heute die 730 Kultur- und Naturdenkmäler umfassende Liste betrachtet, ist es, als ob man einen Abriss der Geschichte der Menschheit von ihrem Ursprung bis hin zu den Meisterwerken der Neuzeit erleben würde. Die Ruinen des griechischen Olympia, Venedig und seine Lagune, die ägyptischen Pyramiden oder das historische Zentrum von Rom – sie alle tragen einen glorreichen Titel. Dieser wird von der UNESCO nach strengsten Kriterien für Kulturgüter von universellem Wert vergeben und heißt „Weltkulturerbe“.

In dieser Liste findet sich auch die mit Mitteln der Siebenbürgisch-Sächsischen Stiftung restaurierte und von ihr betreute Kirchenburg in Tartlau sowie jene in Birthälm, wo im Jahr 2003 Renovierungsarbeiten der Stiftung in Zusammenarbeit mit dem World Monuments Fund begonnen haben. Diese zählen nach UNESCO-Urteil zu dem Einzigartigen, was menschlicher Geist und Kreativität geschaffen hat und müssen als Weltkulturerbe vor Krieg und Katastrophen, vor Nachlässigkeit und Niedergang geschützt werden.

In den letzten Jahren ist nicht nur der Stolz und die Bereitschaft zur Identifikation mit diesen repräsentativen Beispielen einer baulichen Symbiose aus wehrhaftem Trutz und festem Glauben gewachsen sondern auch das kulturelle Bewußtsein. Genau genommen müsste die siebenbürgische Kirchenburgenlandschaft als solche geschützt werden – wozu auch die Bewahrung einer authentischen Umgebung gehört – einschließlich einer Gemeinschaft, die mit diesen Burgen lebt, und sei sie auch noch so klein.

Bereits auf der Zweiten Weltkulturkonferenz der UNESCO 1982 wurde von den 115 Mitgliedstaaten festgeschrieben, „dass eine Kulturpolitik erforderlich ist, die die kulturelle Identität und das kulturelle Erbe eines jeden Volkes schützt, anregt und bereichert. Die Vernachlässigung oder Zerstörung der Kultur irgendeines Volkes bedeutet für die gesamte Menschheit einen Verlust.“

Eingedenk dieser Tatsache und im Bewußtsein der Verantwortung schloss Rumänien mit der Siebenbürgisch-Sächsischen Stiftung am 10. Oktober 1997 ein völkerrechtliches „Protokoll zur Verbesserung der kulturellen Zusammenarbeit“ ab. Die gedeihliche bilaterale Kooperation trägt erfreulicherweise Früchte und führte zu einer persönlichen Anerkennung des Stiftungsratsvorsitzenden, Dipl.-Ing. Hans-Christian Habermann, durch Staatspräsident Ion Iliescu in Form eines hohen Kulturordens im Januar 2004.

Unser sächsisches Völkchen ist noch kleiner geworden und noch älter und hat schmächtige Schultern, auf denen riesige Lasten drücken. Dennoch, eine Gemeinschaft, als welche wir uns in bester siebenbürgischer Tradition verstehen, hängt nicht primär von der Größe, von der Rechtslage oder von der materiellen Ausstattung ab, sondern vor allem von dem Bewußtsein der eigenen historischen und kulturellen Grundlagen sowie von der Bereitschaft des Einzelnen, dies in der Gegenwart zu leben und in die Zukunft zu tradieren. Aber, wie es schon im Matthäus-Evangelium heisst: „Die Ernte ist groß, aber wenige sind der Arbeiter“(9. Kpt., Vers 37).

Sollen die wenigen Siebenbürger Sachsen, die in der Heimat leben, alleine die ganze Last des Erbes der Väter tragen, Friedhöfe pflegen, Kirchen und Burgen instand halten? Diesen Menschen bei ihren immensen Aufgaben beizustehen, ihnen zu helfen, bleibt unsere Pflicht.

Persönliche Anerkennung des Stiftungsratsvorsitzenden, Dipl.-Ing. Hans-Christian Habermann, durch Staatspräsident Ion Iliescu in Form eines hohen Kulturordens im Januar 2004.

Die Erhaltung und Entfaltung unserer ethnischen Identität in einem zusammenwachsenden Europa ist mit Mut und Zuversicht möglich. Auch unsere Volksgruppe bleibt durch ihre jahrhundertelange Existenz und dank ihres Beitrags zur Entwicklung der siebenbürgischen Gesellschaft ein konstitutiver Teil der Geschichte Rumäniens, so wie die Schwarze Kirche in Kronstadt, das Brukenthalpalais in Hermannstadt oder die Kirchenburgen in Tartlau und Birthälm konstitutive Teile der Siebenbürgischen Landschaft sind.

Wir, die wir im materiellen Wohlstand leben, wollen die in Siebenbürgen Lebenden unterstützen. Zerrissen zwischen Aufgaben und Anforderungen, sind sie längst nicht mehr Herr ihrer Zeit. Sie hasten von Aufgabe zu Aufgabe. Wir müssen ihnen behilflich sein eine neue Existenz aufzubauen und zusammen mit ihnen die Mittler- und Brückenfunktion wahrnehmen, die den Deutschen in Rumänien seit jeher eigen war.

Mit Antoine de Saint-Exupéry möchte ich hier sagen: Die Zukunft sollte man nicht voraussehen sondern möglich machen.“ Wir wollen nicht nur Geschichte machen sondern auch Zukunft. In diesen Sinne gilt: Wer Siebenbürgen liebt, der gibt!

Stiftungen wurden in früheren Rechts- und Werteordnungen bisweilen als „pia causa“, als „Gott wohlgefälliges Werk“ bezeichnet und damit besonders geachtet und geschützt.
Die Siebenbürgisch-Sächsische Stiftung wurde am 31. August 1979 gegründet und „auf ewige Dauer“ errichtet. Seit nunmehr 25 Jahren ist unsere Stiftung gewissenhafter Sachwalter siebenbürgischer Interessen. In bester Tradition haben schon viele Landsleute mit Spenden, Legaten und ganzen Nachlässen die Arbeit der Stiftung unterstützt und in manchen Fällen erst möglich gemacht. Die Zustifter und Spender können auf gesicherter gesetzlicher Grundlage darauf vertrauen, dass sie mit ihrem finanziellen Engagement auf Dauer einen Beitrag zur Sicherung siebenbürgischer Tradition und Lebensart und damit unserer Heimat leisten. Sie können sicher sein, dass ihre Persönlichkeit in der Stiftung weiterlebt und ihr Wille weiter in ihrem Sinne wirkt.

Mit ihrer Hilfe können wir unserem Wahlspruch gerecht werden, und bleiben, was wir sind, aber nicht unbedingt bleiben, wie wir sind. Wie Bischof Christoph Klein feststellt: „Nur durch Wandlung in dem, wie wir sind, können wir bleiben, was wir sind.“